Hausordnung
Die Hausordnung regelt das gemeinsame Zusammenleben in der Sickingenstraße 7+8. Sie gilt für alle Bewohner, Besucher und Dienstleister.
Allgemeine Grundsätze
Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Jeder Bewohner trägt dazu bei, dass sich alle in der Wohnanlage wohlfühlen können.
Ruhezeiten
Allgemeine Ruhezeiten:
- Mittagsruhe: 13:00 - 15:00 Uhr
- Nachtruhe: 22:00 - 6:00 Uhr
- Sonn- und Feiertage: ganztägig erhöhte Rücksichtnahme
Während der Ruhezeiten sind ruhestörende Tätigkeiten zu unterlassen.
Gemeinschaftsflächen
Treppenhäuser und Flure
- Müssen als Fluchtwege freigehalten werden
- Keine Lagerung von Gegenständen
- Kinderwagen und Rollstühle nur an ausgewiesenen Plätzen
Eingangsbereiche
- Sauberkeit ist zu gewährleisten
- Aushänge nur an dafür vorgesehenen Stellen
- Haustüren sind abends abzuschließen
Sicherheit
- Haustüren nicht für Fremde öffnen
- Defekte Beleuchtung melden
- Fluchtwege freihalten
- Brandschutzvorschriften beachten
Gemeinschaftsanlagen
Fahrradkeller
- Nur Fahrräder in fahrbereitem Zustand
- Keine Lagerung anderer Gegenstände
- Regelmäßige Entrümpelung
Außenanlagen
- Grünflächen pfleglich behandeln
- Spielplätze für Kinder freihalten
- Grillverbot auf Balkonen und in Gebäudenähe
- Haustiere anleinen
Verstöße
Bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung können mietrechtliche Konsequenzen folgen.
Die vollständige Hausordnung mit allen Details ist Bestandteil Ihres Mietvertrages.